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   BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67   

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BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67 (https://dejure.org/1968,99)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1968 - V C 22.67 (https://dejure.org/1968,99)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 (https://dejure.org/1968,99)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Verpflichtung zur ungekürzten Gewährung der Sozialhilfe

  • hartzkampagne.de

    Hilfe bei Arbeitsunwilligkeit infolge seelischer Fehlhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 99
  • DVBl 1968, 532
  • DVBl 1968, 882
  • DÖV 1968, 249
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 109.66

    Berücksichtigung der Familie bei Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67
    Insoweit wird auf das Urteil des Senats vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 109.66 - verwiesen.
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67
    Auszugehen ist dabei davon, daß der Träger der Sozialhilfe verpflichtet ist, einen ihm bekanntgewordenen Notfall unter allen rechtlichen Gesichtspunkten daraufhin zu prüfen, welche Möglichkeiten der Hilfe sich anbieten (dazu BVerwGE 22, 319).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Die Kritik an dieser Entscheidung und ihrer Begründung im einzelnen, soweit sie auf der Grundlage des gegenwärtig geltenden Rechts geübt wird (siehe Friehe in NVwZ 1983, 382) und nicht im wesentlichen auf rechts- und sozialpolitischen Überlegungen beruht (siehe Krahmer in ZfSH/SGB 1983, 211) - die Gerichte sind nicht der Gesetzgeber -, gibt keinen Anlaß, die schon in der Entscheidung vom 31. Januar 1968 (BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67]; FEVS 15, 121; NDV 1968, 136) angelegte Auffassung aufzugeben.

    Die Folgen mangelnder Arbeitsbereitschaft des Hilfesuchenden werden aus systematischen Gründen im Unterabschnitt 4 behandelt." Was Sinn und Zweck der §§ 18 ff. und 25 Abs. 1 BSHG in ihrer Verknüpfung angehen, so ist es nicht ausgeschlossen, daß die (zeitweise) Versagung von Geld- (oder Sach-)Leistungen - gänzlich oder teilweise - ein taugliches Mittel sein kann, mit dem ein Hilfesuchender zur Selbsthilfe durch Aufnahme von (zumutbarer) Arbeit motiviert werden kann (vgl. dazu schon BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67] [103]).

    Arbeiten als solches ist - ganz gleich, auf welchen Wege hierzu Gelegenheit geboten wird - ein Mittel, einen Hilfesuchenden (Hilfeempfänger) in seinem Selbsthilfestreben zu unterstützen und ihm Gelegenheit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu geben, ein wesentliches Kriterium für ein Leben, das der Würde des Menschen entspricht, § 1 Abs. 2 BSHG (BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67]; Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 25. März 1981, NDV 1981, 170).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 24 B 841/97

    Sozialhilfe; Verweigerung zumutbarer Arbeit; Persönliche Verhältnisse;

    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, hätte die Antragsgegnerin jedenfalls gegen die nach § 39 SGB I iVm § 4 Abs. 2 BSHG bestehende Verpflichtung verstoßen, nach pflichtgemäßem Ermessen, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 -, BVerwGE 29, 99 = FEVS 15, 121, und Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 109.66 -, FEVS 15, 135, zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Maß sie trotz eines wegen Verweigerung zumutbarer Arbeit etwa fehlenden Anspruchs Hilfe gewährt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 - a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 -, a.a.O.

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Recht der Alhi von den Strukturprinzipien der Sozialhilfe (BVerwGE 29, 99, 106; 67, 1, 6; Rothkegel, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts - Bestand, Bedeutung und Bewertung, 2000, 102).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 12 ME 142/03

    Arbeitsverweigerung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kürzung; Mitwirkung; Sozialhilfe;

    Der Antragsteller hat sich bisher durchgängig geweigert, der von der Antragsgegnerin geschaffenen Arbeitsgelegenheit nachzukommen, obwohl er - u.a. in den Heranziehungsbescheiden vom 18. Januar und 29. August 2002 - gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 BSHG über die nach § 25 Abs. 1 BSHG drohende Konsequenz einer Kürzung bzw. auch einer vollständigen Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt (auch die Einstellung der Hilfe liegt im Rahmen des § 25 Abs. 1 BSHG: BVerwG, Urt. v. 31.1.1968 - BVerwG V C 22.67 -, BVerwGE 29, 99, 105f; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.4.1989 - 6 S 307/89 -, FEVS 39, 201, 206; Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.12.1999 - 12 ZE 99.2267 -, FEVS 52, 312f) belehrt worden ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa: Urt. v. 31.1.1968, a.a.O.; Urt. v. 10.2.1983 - BVerwG 5 C 115.81 -, BVerwGE 67, 1, 5 f.; Urt. v. 17.5.1995 - BVerwG 5 C 20.93 -, BVerwGE 98, 203, 204 f.; aus der Literatur: W. Schellhorn/ H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2003, § 25, Rn. 10 f.; Krahmer, in: LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 25, Rn. 5, 7), der der Senat folgt, dient § 25 Abs. 1 BSHG dazu, Maßnahmen der in §§ 18 ff. BSHG geregelten Hilfe zur Arbeit zu unterstützen.

    Ergibt sich, dass der Hilfeempfänger auf wirtschaftlichen Druck nicht ansprechbar ist und erweist sich das Mittel einer Kürzung bzw. Entziehung der Hilfe zum Lebensunterhalt als untauglich, ihn unabhängig von der Sozialhilfe zu machen, muss der Sozialhilfeträger nach weiterer diagnostischer Aufklärung des Falles den Einsatz anderer Hilfen - etwa nach den §§ 20, 39 ff, 72 BSHG - prüfen und gegebenenfalls auch die Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt - zumindest zeitweise - wieder aufnehmen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. 31.1.1968, a.a.O.; Krahmer, in: LPK - BSHG, a.a.O., § 25, Rn. 7; W. Schellhorn/ H. Schellhorn, a.a.O., § 25, Rn. 11f).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02

    Beschwerdeeinlegung- und begründungsfrist nach PKH-Bewilligung

    Denn eine erneute Aufforderung zur Leistung von gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit kann für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nicht mehr ergehen (BVerwGE 29, 99, 107; 67, 1, 8; 68, 91, 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2000 - 16 B 833/00

    Fernbleiben von einer vermittelten gemeinnützigen Arbeit und Nichtteilnahme an

    Selbst wenn aber davon auszugehen wäre, dass die vom Verwaltungsgericht als entscheidungstragend herausgestellten Gründe durch das Rechtsbehelfsvorbringen im Einzelnen erschüttert werden, bestünden jedenfalls keine Zweifel daran, dass das Verwaltungsgericht dem Antrag des Antragstellers dennoch im Ergebnis zu Recht stattgegeben und angenommen hat, dem Anspruch stehe § 25 Abs. 1 BSHG bei summarischer Prüfung nicht entgegen; denn der Antragsgegner hätte jedenfalls gegen die nach § 39 SGB I iVm § 4 Abs. 2 BSHG - vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 -, BVerwGE 29, 99 = FEVS 15, 121 - bestehende Verpflichtung verstoßen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Maß er trotz eines wegen Verweigerung zumutbarer Arbeit etwa fehlenden Anspruchs Hilfe gewährt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 -, a.a.O., sowie OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 1998 - 24 B 841/97 -, m.w.N.

  • BVerwG, 21.03.1969 - V B 110.68

    Voraussetzungen für eine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Die Rechtssache hat schon deshalb keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 31. Januar 1968 (BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67]) die im Zusammenhang mit der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz stehenden Fragen beantwortet hat.

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht erkennbar von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (§ 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO), im Gegenteil: In dem Urteil des Berufungsgerichts ist zutreffend erkannt, daß auch bei der Hilfe zur Arbeit der Sozialhilfefall ständig unter Kontrolle zu halten ist (BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67] [104]).

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 35.88

    Arbeit, inhaltliche Bestimmtheit des Angebots gemeinnütziger und zusätzlicher

    Denn eine erneute Aufforderung zur Leistung von gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit kann für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nicht mehr ergehen (BVerwGE 29, 99 ; 67, 1 ; 68, 91 ).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.1995 - 4 M 7098/94

    Sozialhilfe; Aufnahme zumutbarer Arbeit; Ablehnung; Prognose; Seelische

    Eine Kürzung oder Versagung der Hilfe zum Lebensunterhalt wegen der Weigerung, zumutbare Arbeit zu leisten, hat sich so lange nicht als untauglich erwiesen, den Hilfesuchenden zur Arbeitsaufnahme zu bewegen, als er aufgrund eines Rechtsirrtums hofft, das Gericht werde schließlich doch zu seinen Gunsten entscheiden; auf eine "seelische Fehlhaltung" (BVerwGE 29, 99) kann er sich nicht berufen, wenn sie nicht offenkundig ist und er sich weigert, an einer Untersuchung durch einen Facharzt mitzuwirken.

    Sie macht ausdrücklich geltend, ihre Beteiligung und ihr Festhalten an dem von der Familie M. begonnenen Projekt könnten eine "seelische Fehlhaltung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 25 Abs. 1 BSHG (BVerwGE 29 S. 99 = FEVS Bd. 15 S. 121) sein, die es ihr unmöglich mache, sich dem vom Antragsgegner ausgeübten wirtschaftlichen Druck zu beugen.

  • LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
    Auch dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (siehe besonders BVerwGE 29, 99 (104/105)).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1999 - 7 S 1755/99

    Leistungsausschluß bei Verweigerung zumutbarer Arbeit - Berechtigung

  • BVerwG, 27.08.1969 - V C 100.68

    Lebensunterhaltshilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge

  • VG Düsseldorf, 24.04.2006 - 13 K 2322/04
  • BVerwG, 11.07.1968 - V B 42.68

    Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer nicht korrigierbaren seelischen

  • BVerwG, 07.06.1979 - 5 B 77.78

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen einer Beschwerde wegen

  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 132/69

    Erstattungsanspruch für geleistete Sozialhilfe gegen die Erbin der

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 109.66

    Berücksichtigung der Familie bei Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt - Anspruch

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 108.66

    Versagung der Hilfe zum Lebensunterhalt - Seelische Fehlhaltung als Hindernis für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2001 - 16 B 1308/01

    Kindergeld als grundsätzlich zunächst anrechenbares Einkommen des

  • BVerwG, 08.07.1969 - V CB 120.67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der

  • BVerwG, 06.02.1969 - V B 40.68

    Voraussetzungen einer Einstellung von Hilfe zum Lebensunterhalt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1982 - 8 B 22/82

    Vorläufiger Rechtsschutz bei einer Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt;

  • BVerwG, 03.02.1970 - V B 1.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kürzung der Hilfe zum

  • VG Sigmaringen, 16.12.2003 - 9 K 831/01

    Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt - angemessener Zeitraum

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2006 - L 8 SO 17/06
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.1967 - V C 22.67   

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BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1967 - V C 22.67 (https://dejure.org/1967,2832)
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